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Zoohandlungen bzw. Zoofachgeschäfte verstehen sich als Heimtiermärkte und bieten Tiernahrung sowie entsprechendes Zubehör an, während Tierhandlungen unter Einhaltung von § 11 des Deutschen Tierschutzgesetzes auch eine Genehmigung zum Handel mit Heimtieren besitzen. Aufgrund des sensiblen Themas – dem Handel mit dem lebenden Tier – gelten hier bestimmte Einschränkungen, die sich zum Großteil auf Wirbeltiere beziehen.
Aus diesem Grunde wird man in Deutschland bei der Tierhandlung um die Ecke auch keine Hunde- oder Katzenwelpen (mehr) kaufen können, ebenso wenig Reptilien. Amphibien, Zierfische und Vögel hingegen schon, darüber hinaus „Kleinsäugertiere“, also Nager wie Kaninchen, Ratten oder Mäuse (inklusive Futtertiere). Die Mitarbeiter müssen über ein entsprechendes Fach- bzw. Expertenwissen verfügen. Ein gutes Indiz für den Kunden ist die Mitgliedschaft der jeweiligen Zoo- oder Tierhandlung in einem Berufsverband, beispielsweise dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF).
In erster Linie bieten Zoo- und Tierhandlungen dem Heimtierhalter diversen Heimtierbedarf an. Da vor allem der unerfahrene Tierhalter aber oftmals nicht weiß, für welches Futter er sich aus der Flut von Angeboten entscheiden soll oder ob sein Haustier ein spezielles, von der Werbung angepriesenes Zubehör wirklich braucht, ist eine gründliche und kenntnisreiche Beratung eines der Kernaufgaben von Zoohandlungen. Der Haus- und Heimtierhalter kann sich mit seinen Fragen jederzeit an das geschulte Fachpersonal wenden. Benötigt sein Welpe ein spezielles Welpenfutter? Was tun, wenn man eine futtermäkelige Katze hat? Welche Muscheln in Aquarien vertragen sich mit seiner Fischart am besten? Ist ein Freilaufgehege für die Hasen sinnvoll? Solche und ähnliche Fragen, die den Tierhalter umtreiben, sind das tägliche Brot von Zoohandlungen.
Tierhandlungen beraten nicht nur rund um das Zubehör, sondern um das Leben des zukünftigen Hausgenossen. Dazu gehört auch, dass sie die Lebensumstände des Kunden abfragen – und möglicherweise sogar vom Kauf abraten. Schließlich macht beispielsweise der Kauf eines Nagers für jemanden, der ständig auf Geschäftsreisen ist und keine Zeit hat, sich um seinen pelzigen Freund zu kümmern, wenig Sinn. Auch wenn Allergien bei den Familienmitgliedern bekannt sind oder etwa eine Katze in dem Haushalt lebt, in den ein offenes Aquarium Einzug halten soll, können die Mitarbeiter von Tierhandlungen schon mal bremsen – auch das gehört zum Service.
Der wird bei Zoo- und Tierhandlungen ohnehin großgeschrieben. So beispielswiese ist es in manchen Geschäften möglich, hochpreisiges Zubehör (beispielsweise ein Anti-Bell-Halsband für Hunde) gegen die Hinterlegung eines Pfandes auszuleihen. Die Leihgebühr beträgt nur einen Bruchteil des Kaufpreises. Eine gute Zoohandlung wird dem Kunden darüber hinaus eine kompetente Hundeschule empfehlen, denn sie weiß, dass eine Verhaltensstörung wie etwa andauerndes Bellen mit einem Anti-Bell-Halsband nur symptomatisch behoben werden kann. Mit Flyern oder gar einer Kundenzeitschrift macht die Zoohandlung auf Angebote, die über die eigenen hinausgehen, aufmerksam.
Gerade für diejenigen Menschen, die eine Tierhandlung mit Lebendtier betreiben, ist eine umfassende Qualifikation unerlässlich. Neben einer abgeschlossenen Ausbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann im Einzelhandel, Fachrichtung zoologischer Bedarf, mit abschließender Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer muss jeder ausgelernte Zoofachhändler zusätzlich eine Sach- und Fachkunde bei dem örtlichen Veterinäramt nachweisen, um zum Handel mit Heimtieren zugelassen zu werden.
So ist die in einer Zoo- oder Tierhandlung für lebende Tiere verantwortliche Person zum Nachweis einer langjährigen praktischen Erfahrung im Umgang mit handelsrelevanten Heimtierarten gegenüber dem Veterinäramt verpflichtet, wobei „langjährig“ meist als „mindestens drei Jahre“ definiert wird. Wer seine Ausbildung in einem Betrieb ohne eigenes Lebendtier-Sortiment absolviert hat, kann diesen Sachkundenachweis nicht erbringen.
In Zweifelsfällen ist die nach Landesrecht zuständige Behörde berechtigt, den Antragsteller zu einem Fachkundegespräch bzw. einer mündlichen Prüfung vorzuladen, zu denen externe Experten hinzugezogen werden können. In manchen Bundesländern wie Hessen, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg ist dieses Fachkundegespräch nahezu obligatorisch. Auch Quereinsteiger vom Fach wie beispielsweise Tier-Züchter, Tier-Pfleger etc. müssen bei der örtlichen Veterinärbehörde einen Antrag stellen, um die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Heimtieren zu erhalten.
Dies gilt für die Betreiber von Zoo- und Tierhandlungen umso mehr. Wer eine Zoo- oder Tierhandlung eröffnen möchte, muss eine Genehmigung bei der zuständigen Veterinärbehörde einholen, die nach § 11 Abs. 3 b Tierschutzgesetz für Aquaristik und Kleinsäuger gefordert wird. In dem Antrag sind anzugeben, welche Tierarten zum Sortiment gehören und in welcher Stückzahl sie angeboten werden sollen, wie die Räume bzw. die Einrichtung für die Tierhaltung beschaffen sind und wer die für die lebenden Tiere verantwortlichen Personen sind. Auch umfangreiche Weiterbildungen, beispielsweise zu zoofachhandelsrelevanten Heimtierarten, gehören für die Mitarbeiter und Betreiber von Zoo- und Tierhandlungen dazu.